Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedienungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Firma KR-Diagnosetechnik bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma KR-Diagnosetechnik eine Bestellung des Käufers elektronisch (E-Mail) oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. KR-Diagnosetechnik behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma KR-Diagnosetechnik zumutbar sind.
  3. Preise
    Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorkasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die KR-Diagnosetechnik zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage, Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Firma KR-Diagnosetechnik zur Preisanpassung.
  4. Liefer- und Leistungszeit
    Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die KR-Diagnosetechnik. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Firma KR-Diagnosetechnik nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Vertragsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma KR-Diagnosetechnik ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Firma KR-Diagnosetechnik zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma KR-Diagnosetechnik nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug den die Firma KR-Diagnosetechnik zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschuss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
  5. Versendung und Gefahrenübergang
    Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma KR-Diagnosetechnik verlassen hat. Die Firma KR-Diagnosetechnik versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Firma KR-Diagnosetechnik trägt der Versender das Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma KR-Diagnosetechnik, sowie die gesamten Transportkosten.
  6. Zahlungsbedingungen
    Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar, Bar-Nachnahme oder bei Selbstabholung zahlbar, sowie nichts Anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslaufenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstrittig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma KR-Diagnosetechnik zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Firma KR-Diagnosetechnik gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma KR-Diagnosetechnik andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Firma KR-Diagnosetechnik weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleitungen zu verlangen. Der Firma KR-Diagnosetechnik steht das Recht zu, den im Verzug geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma KR-Diagnosetechnik berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Firma KR-Diagnosetechnik ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
  7. Fahrzeugtuning
    Sollte ein Chiptuning an einem Fahrzeug vorgenommen oder eingebaut werden, so weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Eigentümer des Fahrzeuges dafür Sorge zu tragen hat, das die Veränderung unverzüglich beim TÜV oder einer ähnlich befähigten Institution dieses im Fahrzeugbrief einzutragen hat, da ansonsten die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen ist.
  8. Haftungsausschluss
    Die Firma KR-Diagnosetechnik haftet nicht für Schäden, die am / im Fahrzeug aufgrund von Leistungssteigerungen bzw. Chiptuning auftreten. Es besteht die Möglichkeit gegen Zahlung eines Aufpreises, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste eine eigenständige und unabhängige Zusatzversicherung über unseren Versicherungspartner abzuschließen. Die Versicherungsbedingungen können auf Verlangen eingesehen werden und liegen bei uns aus. Die Firma KR-Diagnosetechnik übernimmt keine Haftung für Schäden die am und im Fahrzeug durch Leistungsmessungen / Messfahrten auftreten können!! Jeder Kunde stellt die Firma KR-Diagnosetechnik von sämtlichen Ansprüchen in dieser Hinsicht frei.
  9. Datenschutz
    Die Firma KR-Diagnosetechnik ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.